Pflegeversicherung und Antragstellung
Pflegeversicherung- Wir beraten Sie!
Wir beraten Sie kompetent und umfassend in allen Fragen rund um die Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen.
Hinweise zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind für uns selbstverständlich.
- Wir kümmern uns um die Bereitstellung von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Rollstühle oder Gehhilfen.
- Wir schaffen Kontakte zu seelsorgerischer Betreuung.
- Wir helfen mit Tipps und Adressen, wenn es um Mahlzeitendienste, Friseur und Fußpflege geht.
Auch die Anleitung pflegender Angehörige übernehmen wir gerne. Wir arbeiten im Team mit den Angehörigen. Jeder übernimmt das was er am Besten kann.
Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherungen?
Zuständig für die Genehmigung der Leistungen sind die Pflegekassen, die den jeweiligen Krankenkassen angegliedert sind. Sie erreichen Ihre Pflegekasse also unter der gleichen Telefonnummer wie Ihre Krankenkasse.
Die Leistungen der Pflegekassen unterscheiden sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Seit dem Jahr 2017 ist das alte System der Pflegestufen in ein neues System von 5 Pflegegraden umgewandelt worden.
1. Antrag:
Fordern Sie ein Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse an. Dieser Antrag kann auch formlos gestellt werden. Allen Pflegebedürftigen, die aufgrund ihres Einkommens möglicherweise einen Anspruch auf (ergänzende) Hilfe zur Pflege haben, empfehlen wir, gleichzeitig mit dem Antrag bei der Pflegekasse vorsorglich einen Antrag beim Sozialamt zu stellen. Sobald Sie den Antrag auf Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gestellt haben, können Sie uns auch einfach anrufen, wir helfen Ihnen weiter und erklären Ihnen die weiteren Schritte persönlich.
2. Pflegeprotokoll:
Führen Sie eine Woche lang ein Pflegeprotokoll, indem Sie alle Hilfen, die Sie benötigen, aufführen.
3. Gutachten:
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Spätestens zwei Monate nach Antragsstellung sollte die Begutachtung durch einen Arzt oder eine Pflegekraft des Medizinischen Dienstes bei Ihnen zu Hause erfolgen. Bitten Sie Ihren Pflegedienst (also uns…), an der Begutachtung teilzunehmen.
Wie Sie sich auf dem Besuch des Gutachters vorbereiten können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Der Gutachter wird aufgrund eines Fragenkataloges Ihre Pflegebedürftigkeit einschätzen und diese Gutachten schriftlich der Pflegekasse vorlegen.
4. Bewilligung/Ablehnung:
In der Regel folgt die Pflegekasse dieser Entscheidung und schickt Ihnen eine Bewilligung oder Ablehnung zu.
5. Widerspruch:
Wenn Ihr Antrag abgelehnt worden ist oder Sie mit dem bewilligten Pflegegrad nicht einverstanden sind, legen Sie (auch mit unserer Hilfe) Widerspruch ein. Gerade psychisch kranke Menschen erscheinen vom äußeren Eindruck her oft weniger hilfe- und pflegebedürftig als sie es tatsächlich sind. Führt auch der Widerspruch nicht zu der Einstufung, die Sie für richtig halten, reichen Sie Klage beim Sozialgericht ein. Stellen Sie einen neuen Antrag, wenn die Widerspruchfrist abgelaufen ist. Wenn sich der Pflegeaufwand seit der Begutachtung wesentlich erhöht hat, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen.