Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die pflegebedürftige Menschen in Anspruch nehmen können. Darunter versteht man alle Tätigkeiten des Alltags, die aufgrund der Pflegebedürftigkeit nicht mehr oder nur bedingt selbstständig durchgeführt werden können.

Diese Pflegemaßnahmen werden durch unsere Pflegefachkräfte, Pflegekräfte oder durch pflegende Angehörige durchgeführt. Wir unterstützen Sie, damit Sie solange es geht in Ihrer häuslichen Umgebung verbringen können.

Im Bereich der Körperpflege:

  • das Waschen
  • das Duschen
  • das Baden
  • die Zahnpflege
  • die Hautpflege
  • die Haarpflege
  • die Rasur
  • die Darm- oder Blasenentleerung
  • etc.

Im Bereich der Ernährung:

  • das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
  • die Aufnahme der Nahrung
  • etc.

Im Bereich der Mobilität:

  • Aufstehen und Verlassen des Bettes,
  • An- und Auskleiden,
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Mobilisation
  • etc.