Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Durch die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes rücken neben der Unterstützung der körperbezogenen Pflegemaßnahmen und den Hilfen bei der Haushaltsführung auch die Kommunikation und psychische Problemlagen in den Vordergrund.

Dadurch ist es uns möglich pflegerische Betreuungsmaßnahmen im Rahmen des Sachleistungsbudgets anzubieten. Ebenfalls steht Ihnen ein Betrag von 125 Euro monatlich als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zur Verfügung der u.a. auch für diese Angebote verwendet werden kann.

Angebote können z.B. sein:

  • Begleitung zu Ärzten
  • Unterstützung bei Behörden- / Kassenangelegenheiten
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten
  • Teilnahme an einer Aktivgruppe
  •  Sprechen Sie uns an!